Ordnungsamt
... ist ein Amt innerhalb der Rechts-, Sicherheits- und Ordnungsverwaltung einer Kommunalverwaltung. Zu den Aufgaben des Ordnungsamts gehören die Angelegenheiten des Versammlungs- und Demonstrationsrechts, die ordnungsbehördlichen Aufgaben für Obdachlose, Aufgaben des Umweltschutzes, Gaststätten- und Gewerbeangelegenheiten.