Juristisches Lexikon

Ordnungsamt

... ist ein Amt innerhalb der Rechts-, Sicherheits- und Ordnungsverwaltung einer Kommunalverwaltung. Zu den Aufgaben des Ordnungsamts gehören die Angelegenheiten des Versammlungs- und Demonstrationsrechts, die ordnungsbehördlichen Aufgaben für Obdachlose, Aufgaben des Umweltschutzes, Gaststätten- und Gewerbeangelegenheiten.
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