Juristisches Lexikon

Ordnung, Öffentliche,

... ist ein Schutzgut, das von den Polizei- und Ordnungsbehörden zu wahren ist. Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung beinhaltet die Gesamtheit jener ungeschriebenen Regeln für das Verhalten des einzelnen in der Öffentlichkeit, deren Beachtung nach den jeweils herrschenden Anschauungen als unerlässliche Voraussetzung eines geordneten staatsbürgerlichen Gemeinschaftslebens betrachtet wird.
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