Juristisches Lexikon

Offizialverteidiger

... ist ein im Strafverfahren gerichtlich bestellter Verteidiger. Seine Bestellung erfolgt, wenn eine Verteidigung notwendig ist und der Angeschuldigte noch keinen Verteidiger hat. Der Verteidiger wird durch den Vorsitzenden des Gerichts möglichst aus der Zahl der bei einem Gericht des Gerichtsbezirks zugelassenen Rechtsanwälte ausgewählt. Dem Beschuldigten soll Gelegenheit gegeben werden, einen Rechtsanwalt zu bezeichnen. Vgl. §§ 141 ff. Strafprozessordnung.
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