Juristisches Lexikon

Offene Vermögensfragen

... im Zusammenhang mit der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten sind im Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen geregelt. Dabei geht es insbesondere um vermögensrechtliche Ansprüche an Vermögenswerten, die entschädigungslos enteignet und in Volkseigentum überführt wurden, gegen eine zu geringe Entschädigung enteignet wurden, durch staatliche Verwalter an Dritte veräussert wurden oder auf der Grundlage des Beschlusses des Präsidiums des Ministerrats am 9.2.1972 in Volkseigentum übergeleitet wurden.
<<   Offene HandelsgesellschaftOffener Arrest   >>