Juristisches Lexikon

Offenbarungspflicht

... beinhaltet die Verpflichtung von verhandelnden Parteien, sich gegenseitig über Umstände zu informieren, die für den Vertragsabschluss entscheidend und für den Gegner von Bedeutung sind. Eine Verletzung dieser Verpflichtung kann Schadensersatzansprüche aus dem Gesichtspunkt von culpa in contrahendo begründen.
<<   OffenbarungseidOffene Handelsgesellschaft   >>