Juristisches Lexikon

Notstandsverfassung

... ist die Bezeichnung für die Rechtsvorschriften, die es erlauben durch Verfassung und Gesetz gesetzte Schranken aufzuheben. Solche Notstandsregelungen erlauben außerordentliche Maßnahmen und den Erlass von Rechtsvorschriften in einem außerordentlichen Verfahren. Das Grundgesetz enthält im Rahmen einer Notstandsverfassung Regelungen für den Verteidigungsfall, den Spannungsfall und den Katastrophenfall.
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