Juristisches Lexikon

Notfristzeugnis

... ist die vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle auf Antrag zu erteilende Bescheinigung, dass bis zum Ablauf der Notfrist gegen eine bestimmte Entscheidung eine Rechtsmittelschrift nicht eingereicht ist. Vgl. § 706 Abs. 2 Zivilprozessordnung.
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