Juristisches Lexikon

Notfrist

... ist eine Frist, die weder durch die Parteien noch durch das Gericht verlängert oder verkürzt werden kann. Sie läuft auch während der Gerichtsferien und beim Ruhen des Verfahrens. Notfristen sind unter anderem die Fristen für die Einlegung der Berufung, der Revision und der sofortigen Beschwerde.
<<   NotenprivilegNotfristzeugnis   >>