Juristisches Lexikon

Nichtvermögensschaden

... ist ein nicht in Geld oder geldwerten Gütern ausdrückbarer Schaden (z.B. Verletzung der Ehre). Wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, kann Entschädigung in Geld nur in den im Gesetz bestimmten Fällen (z.B. Schmerzensgeld) verlangt werden. Vgl. § 253 BGB.
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