Juristisches Lexikon

Nachlassverbindlichkeiten

... sind die vom Erblasser herrührenden Schulden (Erblasserschulden), ferner die den Erben als solchen treffenden Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen (Erbfallschulden). Vgl. § 1967 BGB.
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