Juristisches Lexikon

Nachbarschaftsverband

... ist in Baden-Württemberg eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die unter Beachtung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung die geordnete Entwicklung des Nachbarschaftsbereichs (Heidelberg-Mannheim, Karlsruhe, Pforzheim, Reutlingen, Tübingen, Stuttgart, Ulm) zu fördern und auf einen Ausgleich der Interessen seiner Mitglieder hinzuwirken hat. Mitglieder sind die Städte und Gemeinden des Nachbarschaftsbereichs.
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