Juristisches Lexikon

Musterung Wehrpflichtiger

... ungediente Wehrpflichtige werden vor der Heranziehung zum Wehrdienst gemustert. Durch die Muster entscheiden die Kreiswehrersatzämter, welche ungedienten Wehrpflichtigen für den Wehrdienst zur Verfügung stehen. Gesetzliche Regelungen enthalten die §§ 16 ff. Wehrpflichtgesetz.
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