Juristisches Lexikon

Musterregister

... ist das zur Eintragung von Geschmacksmustern vom Patentamt geführte Register. Der Urheber eines Musters oder Modells oder sein Rechtsnachfolger erlangt den Schutz gegen Nachbildung nur, wenn er dieses beim Patentamt zur Eintragung in das Musterregister anmeldet. Vgl. §§ 7 ff. Geschmacksmustergesetz.
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