Juristisches Lexikon

Montan-Mitbestimmung

... nach dem Montanmitbestimmungsgesetz haben die Arbeitnehmer ein Mitbestimmungsrecht in Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder bergrechtlichen Gewerkschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit, wenn es sich um Unternehmen der Montanindustrie mit in der Regel mehr als 1000 Arbeitnehmer handelt. Die Aufsichtsräte sind paritätisch besetzt.
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