Juristisches Lexikon

Monopol

... bezeichnet ein marktbeherrschendes Unternehmen. Das ist ein Unternehmen dann, wenn es auf einem Markt ohne Wettbewerber ist oder über eine überragende Marktstellung verfügt. Solche Unternehmen unterliegen einer Missbrauchsaufsicht nach § 22 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen.
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