Mittelbare Stellvertretung
... liegt vor, wenn der Vertreter zwar für fremde Rechnung, jedoch in eigenem Namen handelt. Die mittelbare Stellvertretung ist vor allem im Handelsgesetzbuch anzutreffen (z.B. beim Kommissionär und Spediteur). Die §§ 164 ff. BGB betreffen nur den unmittelbaren Stellvertreter.