Misstrauensvotum (konstruktives)
... ist ein nach dem Grundgesetz mögliches parlamentarisches Verfahren, um das Amt des Bundeskanzlers vorzeitig zu beenden. Erforderlich ist, dass der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt und den Bundespräsidenten ersucht, den Bundeskanzler zu entlassen. Der Bundespräsident ist dann verpflichtet, dem Ersuchen zu folgen und den Gewählten zu entlassen. Vgl. Art. 67 Grundgesetz.