Juristisches Lexikon

Mineralwasser

... ist Wasser, dass die in der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung genannten Anforderungen erfüllen muss. Unter anderem muss das Wasser seinen Ursprung in einem unterirdischen, vor Verunreinigungen geschützten Wasservorkommen haben und aus einer oder mehreren natürlichen oder künstlich erschlossenen Quellen gewonnen werden, ferner muss es von ursprünglicher Reinheit sein und bestimmte ernährungsphysiologische Wirkungen aufgrund seines Gehalts an Mineralstoffen, Spurenelementen oder sonstigen Bestandteilen besitzen. Natürliches Mineralwasser darf gewerbsmäßig nur in den Verkehr gebracht werden, wenn es amtlich anerkannt ist.
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