Juristisches Lexikon

Mehrarbeit

... ist die Überschreitung der gesetzlichen täglichen Arbeitszeit (im Regelfall 8 Stunden werktäglich). Über die Mehrheit enthält das Arbeitszeitgesetz keine Regelungen mehr. Die Vergütung der zusätzlichen Arbeit ist jetzt allein Gegenstand freier Übereinkünfte im Arbeits- oder Tarifvertrag.
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