Medizinische Rehabilitation
... umfasst in der gesetzlichen Rentenversicherung die Behandlung durch Ärzte und die Versorgung mit Arznei- und Verbandsmitteln, Heilmitteln einschließlich Krankengymnastik, Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln. Vgl. § 15 Sozialgesetzbuch VI. Buch.