Juristisches Lexikon

Manteltarifvertrag

... ist ein Tarifvertrag, der die grundsätzlichen und allgemeinen Regelungen und Arbeitsbedingungen für die Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer enthält. Er enthält unter anderem Regelungen zur Form des Arbeitsvertrags, zu den allgemeinen Arbeitsbedingungen, zum Lohn und zu den Lohnformen, zum Urlaub und zur Alters- und Hinterbliebenenversorgung.
<<   MängelrügeMantelzession   >>