Juristisches Lexikon

Mängelrüge

... ist beim Kaufvertrag, Werkvertrag oder Reisevertrag die Anzeige des Käufers bzw. Bestellers, dass die erbrachte Leistung einen Mangel aufweist, aufgrund dessen Gewährleistungsansprüche (z.B. Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Kaufs) geltend gemacht werden sollen. Vgl. §§ 459 ff., 633 ff., 651c ff. BGB.
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