Juristisches Lexikon

Luftverkehrshaftung

Wird beim Betrieb eines Luftfahrzeugs durch Unfall jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Haltung des Luftfahrzeugs verpflichtet, den Schaden zu ersetzen. Die Luftverkehrshaftung ist eine verschuldensunabhängige Haftung. Vgl. §§ 33 ff. Luftverkehrsgesetz.
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