Juristisches Lexikon

Luftfahrzeuge

... sind Flugzeuge, Drehflügler, Luftschiffe, Segelflugzeuge, Motorsegler, Frei- und Fesselballone, Drachen, Rettungsfallschirme, Flugmodelle, Flugsportgeräte und sonstige für die Benutzung des Fluraums bestimmte Geräte. Vgl. § 1 Luftverkehrsgesetz.
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