Juristisches Lexikon

Luftfahrtverwaltung

... bezeichnet die Gesamtheit der Bundes- und Landesbehörden, die der Abwehr von Gefahren für die Sicherheit des Luftverkehrs sowie für die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch die Luftfahrt dienen. Dazu gehören unter anderem die Bundesanstalt für Flugsicherung und das Luftfahrt-Bundesamt.
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