Juristisches Lexikon

Luftfahrt-Bundesamt

... ist die zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehrs gehörende obere Bundesbehörde. Zu ihren Aufgaben gehört unter anderem die Zulassung von Luftfahrtgeräten,, die Feststellung der Verkehrssicherheit der Luftfahrtgerät, die Erarbeitung von Vorschriften für Luftfahrtgeräte und die Prüfung des technischen und flugbetrieblichen Zustands und der finanziellen Leistungsfähigkeit der Luftfahrtunternehmen. Sitz der Behörde ist Braunschweig.
<<   LuftfahrerlaubnisLuftfahrtsrecht   >>