Juristisches Lexikon

Luftfahrerlaubnis

... ist Voraussetzung für die Führung und Bedienung eines Luftfahrzeugs. Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn der Bewerber das vorgeschriebene Mindestalter besitzt, seine Tauglichkeit nachgewiesen hat, keine Tatsachen vorliegen, die den Bewerber als untauglich erscheinen lassen, ein Luftfahrzeug zu führen oder zu bedienen, der Bewerber eine Prüfung bestanden hat. Vgl. § 4 Luftverkehrsgesetz.
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