Juristisches Lexikon

Liberalismus

... bezeichnet eine Staats-, Wirtschafts- und Gesellschaftsauffassung, die die Freiheit des einzelnen als Organisationsprinzip des menschlichen Zusammenlebens ansieht. Grundforderungen des Liberalismus sind die Eingrenzung der Staatsgewalt und die Aufhebung anderer Macht- und Herrschaftsverhältnisse.
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