Juristisches Lexikon

Leitende Angestellte

... sind Arbeitnehmer, die aber in einem gewissen Umfang Arbeitnehmerfunktionen ausüben und insoweit arbeitsrechtlich eine Sonderstellung einnehmen. Leitende Angestellte werden teilweise rechtlich anders behandelt als die übrigen Arbeitnehmer. Betriebsverfassungsrechtliche Besonderheiten enthält insbesondere das Sprecherausschussgesetz.
<<   Leistungszulage oder LeistungsprämieLeitzins   >>