Juristisches Lexikon

Leistungsverzeichnis

... stellt einen Teil der Verdingungsunterlagen, die nach der Verdingungsordnung für die Vergabe von Bauleistungen (VOB) oder der Verdingungsordnung für die Vergabe von Lieferungsaufträgen (VOL) den Auftragsbewerbern auszuhändigen sind. Es soll eine eindeutige und erschöpfende Beschreibung der geforderten Teilleistungen enthalten, um eine sichere Grundlage für Preiskalkulation, Vertragsdurchführung und Leistungsabnahme zu schaffen.
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