Juristisches Lexikon

Lebensgemeinschaft (Nichteheliche)

... (Ehe ohne Trauschein) ist eine Lebensgemeinschaft zwischen einem Mann und einer Frau, die auf Dauer angelegt ist, daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt und sich durch innere Bindungen auszeichnet. Sie wird vom Staat in vielerlei Beziehungen rechtlich benachteiligt. Einen grundrechtlichen Schutz erfährt die nichteheliche Lebensgemeinschaft nur über Art. 2 des Grundgesetzes.
<<   Lebensgemeinschaft (Eheliche)Lebenslange Freiheitsstrafe   >>