Juristisches Lexikon

Lebensalter

... ist für bestimmte Rechte und Pflichten in der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland von wesentlicher Bedeutung. Beispielsweise beginnt mit 7 Jahren die beschränkte Geschäftsfähigkeit, mit 14 Jahren die Religionsmündigkeit, mit 16 Jahren die Testierfähigkeit und mit 18 Jahren tritt die Volljährigkeit ein.
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