Juristisches Lexikon

Laufbahnprinzip

... ist ein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums. Danach durchläuft der Beamte während seines Dienstverhältnisses innerhalb einer bestimmten Gruppe bestimmte Ämter (z.B. innerhalb des gehobenen Dienstes als Inspektor, Oberinspektor und Amtmann).
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