Juristisches Lexikon
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Laufbahnprüfung
... ist ein in den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen für den öffentlichen Dienst geregeltes "Zweites Staatsexamen" als Voraussetzung für die Einstellung. Die Laufbahnprüfung wird nach dem Vorbereitungsdienst abgelegt.
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