Juristisches Lexikon

Landwirtschaftskammer

... ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Erledigung und Förderung der berufsständischen Angelegenheiten der Landwirte. Sie unterstützt und fördert die Qualität und den Absatz, wirkt beim Natur- und Landschaftsschutz mit, regelt die Berufsausbildung der Landwirte und fördert die Bildung von Genossenschaften.
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