Juristisches Lexikon

Landesoberbehörde

... ist eine aus einem Landesministerium ausgegliederte selbständige, aber einem Minister unmittelbar unterstellte bzw. nachgeordnete, sachlich für einen bestimmten Aufgabenbereich zuständige Behörde des Landes. Eine Landesoberbehörde ist zum Beispiel das Landeskriminalamt und Statistische Landesamt.
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