Juristisches Lexikon

Ladenschluss

... sind die Zeiten, in denen die Geschäfte geschlossen sein müssen. Nach dem Ladenschlussgesetz müssen zu folgenden Zeiten die Verkaufsstellen für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden geschlossen sein: an Sonn- und Feiertagen, montags bis freitags bis 6 Uhr und ab 20 Uhr, samstags bis 6 Uhr und ab 16 Uhr.
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