Juristisches Lexikon

Ladendiebstahl

... liegt vor, wenn jemand in einem Ladengeschäft Waren wegnimmt und in der Kleidung oder in einer mitgeführten Tasche versteckt, um sich diese Waren ohne Bezahlung anzueignen. In der Regel wird der Ladendiebstahl als Bagatelldelikt behandelt und das Verfahren gegen Zahlung einer Geldstrafe eingestellt.
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