Juristisches Lexikon

Kurbeitrag

... ist die Gegenleistung für die Möglichkeit, Einrichtungen und Anlagen von Kurorten in Anspruch zu nehmen und an Veranstaltungen teilzunehmen. Er wird für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung und Unterhaltung der zu Heil- und Kurzwecken in dem anerkannten Gebiet bereitgestellten Einrichtungen und Anlagen sowie die zu diesem Zweck durchgeführten Veranstaltungen erhoben.
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