Juristisches Lexikon

Kunstfreiheit

... ist ein in Art. 5 Abs. 3 des Grundgesetzes gewährleistetes Grundrecht. Geschützt sind die künstlerische Betätigung und die Darbietung und Verbreitung des Kunstwerks. Die Kunstfreiheit enthält das Verbot, auf Methoden, Inhalte und Tendenzen der künstlerischen Tätigkeit einzuwirken, insbesondere den künstlerischen Gestaltungsraum einzuengen, oder allgemein verbindliche Regelungen für diesen Schaffungsprozess vorzuschreiben.
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