Juristisches Lexikon

Kultusministerkonferenz

... ist die ständige Konferenz der Kultusminister in Deutschland. Sie ist eine auf freiwilliger Basis bestehende Arbeitsgemeinschaft, die Angelegenheiten der Kulturpolitik von überregionaler Bedeutung mit dem Ziel einer gemeinsamen Willensbildung und der Vertretung gemeinsamer Anliegen behandelt.
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