Juristisches Lexikon

Kulturdenkmal

... ist eine Sache, an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht. Die Eigentümer und Besitzer haben die Kulturdenkmäler im Rahmen des Zumutbaren zu erhalten und pfleglich zu behandeln.
<<   Ku-VermerkKulturgut   >>