Juristisches Lexikon

Ku-Vermerk

... ist ein Haushaltsvermerk, mit dem solche Planstellen versehen werden, die in den folgenden Haushaltsjahren voraussichtlich in Planstellen einer niedrigeren Besoldungsgruppe oder in Stellen für Angestellte oder Arbeiter umgewandelt werden können ("ku" = künftig umzuwandeln).
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