Juristisches Lexikon

Kriegsdienstverweigerer

... verweigert den Kriegsdienst mit der Waffe. Die Kriegsdienstverweigerung ist als Grundrecht verfassungsrechtlich verankert. Bei ungedienten Wehrpflichtigen entscheidet das Bundesamt für den Zivildienst im Verwaltungswege über den Antrag auf Kriegsdienstverweigerung. Gegen eine ablehnende Entscheidung kann Klage beim Verwaltungsgericht erhoben werden. Gesetzliche Grundlage ist das Kriegsdienstverweigerungsgesetz vom 28.2.1983.
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