Juristisches Lexikon

Kreisstadt

... bezeichnet eine Stadt, die Sitz der Kreisverwaltung ist. Rechtlich ist diese Bezeichnung aber ohne Bedeutung. Grosse Kreisstadt wird in Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz eine kreisangehörige Gemeinde genannt, die in bestimmten Aufgaben staatliche Verwaltungsbehörde ist.
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