Kreisausschuss
... ist ein Organ des Landkreises, dessen Rechtsstellung in den Kreisordnungen der Länder recht unterschiedlich ausgestaltet ist. Besondere Bedeutung kommt ihm z.B. in Schleswig-Holstein zu. Dort ist er Exekutivorgan, das heißt, dass ihm die Vorbereitung und Ausführung der Beschlüsse des Kreistags obliegen.