Juristisches Lexikon

Kreisausschuss

... ist ein Organ des Landkreises, dessen Rechtsstellung in den Kreisordnungen der Länder recht unterschiedlich ausgestaltet ist. Besondere Bedeutung kommt ihm z.B. in Schleswig-Holstein zu. Dort ist er Exekutivorgan, das heißt, dass ihm die Vorbereitung und Ausführung der Beschlüsse des Kreistags obliegen.
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