Juristisches Lexikon

Kreisaufgaben

... sind die überörtlichen und die die Leistungsfähigkeit der kreisangehörigen Gemeinden übersteigenden örtlichen Aufgaben in Verwaltung, Wohlfahrt, Wissenschaft und Kultur. Gesetzlich sind den Kreisen wie den Gemeinden Selbstverwaltungsaufgaben und staatliche Aufgaben übertragen.
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