Juristisches Lexikon

Kreditkauf

... ist eine besondere Art des Kaufs. Der Kaufpreis wird nach Erhalt der Ware mit einem Zahlungsziel oder in Raten erbracht. Auf den Kreditkauf finden die Vorschriften des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung.
<<   KreditkartenmissbrauchKreditlinie   >>