Juristisches Lexikon

Kreditkartenmissbrauch

... begeht, wer die ihm durch die Überlassung der Scheckkarte oder einer Kreditkarte eingeräumte Möglichkeit, den Aussteller zu einer Zahlung zu veranlassen, missbraucht und diesen dadurch schädigt. Die Strafe ist Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
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