Juristisches Lexikon

Kranzgeld

... nennt man den Anspruch einer Verlobten gegen ihren Verlobten, dem sie die Beiwohnung gestattet hat, wegen dessen unberechtigtem Rücktritt vom Verlöbnis. Dies wurde jedoch durch das Erschließungsgesetz vom 04.05.1998 aufgehoben und aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch entfernt.Vgl. § 1300 BGB.
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